Stellungnahme der FDP-Fraktion im Regionalverband Mittlerer Oberrhein zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windkraft (Fraktionsvorsitzender Manfred Will am 9.12.2015 in Walzbachtal-Wössingen)
• Entsprechend der Ausschussempfehlung stimmt die FDP nach 5-jähriger Beratung und dreimaliger monatelanger Offenlage dem Teilregionalplan Windkraft zu. Hiermit kommen wir der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Landesplanungsgesetz nach. Wichtig ist dabei, dass mit diesem Plan keine automatische Baugenehmigung von Anlagen verbunden ist, sondern wir nur nach sachlichen Gesichtspunkten zum Ausdruck bringen, wo Windkraftanlagen möglich sein können. Dieses Planungsrecht dürfen die Kommunen durch ihren Flächennutzungsplan konkretisieren, in dem sie z.B. auch Ausschlussgebiete festlegen. An dieser Stelle muss dann ein interessierter Entwickler/Investor erst einmal ein mehrjähriges Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz ins Laufen bringen. Diese Entwicklungskosten belaufen sich rasch auf bis zu 250 TEUR für Windmessung, Gutachten zum Artenschutz (Roter Milan, Schwarzstorch, rund 140 Arten von Fledermäusen u.a.m.) mit ungewissem Ausgang. In diesem Verfahren werden dann auch die Fragen des Artenschutzes entschieden, für welche der Regionalplan nun einmal nicht zuständig ist.
• In diesem Zusammenhang lehnen wir den Antrag aus Ettlingen auf Herausnahme der Fläche Nr. 506 ab. Dies würde zunächst das ganze Verfahren in Frage stellen. Darüber hinaus hilft es der Stadt, da bei der Festlegung von Ausschlussflächen der Windkraft „substantiellen Raum“ gegeben werden muss und dabei auch positive Standorte unumgänglich sind. Wenn dies über den vorgenannten Standort geschieht, bei welchem aus artenschutzrechtlichen Gründen eine Realisierung sehr unwahrscheinlich ist, ist dies durchaus dem Ansinnen der Stadt hilfreich.
• An dieser Stelle ist aber schon aus Kostengründen das von der grün-roten Landesregierung geschaffene zweigleisige Planungsverfahren über Regionalplan und Flächennutzungsplan zu kritisieren. Von den 1.100 Kommunen in BW, reduziert um die in Planungsverbänden Zusammengeschlossenen, hat man u.E. geschätzt ca. 500 genötigt, Teilflächennutzungspläne Windkraft zu entwickeln. Für derartige Verfahren darf man gerne 150 TEUR ansetzen. Ein unglaublich hoher – und eigentlich unnötiger -– Aufwand mit der Folge, sehr emotionaler Diskussionen in allen Gemeinde und Städten. Ganz schlimme in den Kommunen, wo man wegen der Definition von Ausschlussgebieten sogar Standorte positiv benennen muss, welche die Regionalplanung zuvor als ungeeignet ausgesondert hat.
• An dieser Stelle auch ein Wort zu den dieser Woche zugestellten Schreiben der Bürgerinitiativen. Die dortigen Aussagen zu Wirtschaftlichkeit, Gesundheitsgefährdung und Artenschutz lassen sich problemlos widerlegen. Interessant ist aber gerade beim Lärm der zutreffende Vergleich einer Windkraftanlage mit einer modernen Spülmaschine bei 40 dB. Wenn man einmal von der Jedermann zustehenden persönlichen Meinung zur Optik von Windkraftanlagen absieht, dann man dann schon wieder beruhigt diesem Teilregionalplan zustimmen. Ganz besonders mit Blick auf die Kommunen z.B. in der Rheinebene, die jahrzehntelang über die unmittelbare Nähe zum damals ersten deutschen Kernforschungszentrum oder dem Kernkraftwerk Philippsburg ihren Teil zur Energieversorgung in BW bereits geleistet haben.
• Bei der Bewertung dieses Teilregionalplans darf man dann auch das Wahlprogramm der FDP heranführen. Dort gibt es zwar Nuancen bezüglich der einzuhaltenden Abstände, ansonsten aber keine Ablehnung der Windkraftnutzung.
• Zusammenfassend: Der Teilregionalplan Windkraft ist kein Freibrief von den Bau von Windkraftanlagen. Er macht nur den Weg frei zur konkreten Prüfung auf kommunaler Ebene oder dann im detaillierten Genehmigungsverfahren z.B. zum Artenschutz. Dem stimmt die FDP auch deshalb zu, weil die Energiewende keine Erfindung in BW ist, sondern die Wähler bei der letzten Bundestagswahl auch darüber mit ihrem Kreuzchen zu einer 2/3 Mehrheit im Bundestag sozusagen „mit den Füßen“ abgestimmt haben.